Die Töchter werden zu Lehrerinnen ausgebildet

Aus einem undatierten Schreiben des Amtmanns:
"Ich habe 3 meiner Töchter in dem Staatsstift Keppel bei Hilchenbach („Keppelsche Schul-
und Erziehungsanstalt“ für Mädchen") als Lehrerinnen ausbilden lasssen und werde auch
die jüngste Tochter dort ausbilden lassen, sobald diese das erforderliche Alter erreicht hat
Vier meiner ältesten Kinder befinden sich schon in gesicherter Lebensstellung, 2 meiner
Töchter als Lehrerinnen. Jeder Amtseingesessene, dem dieses Thatsache bekannt ist, rechnet
es mir als großes Verdienst an, daß ich unter Entsagung allen und jeden Genusses, den ich
mir in meiner Stellung und nach meinem jetzigen Einkommen gestatten könnte und dürfte,
eine solche Summe für die Erziehung meiner Kinder aufgwendet habe, um dieselben selbständig
und in eine geachtete Lebensstellung zu bringen."

Die zweitälteste Tochter, Paula,geb.1871, wurde im Mai 1892 von der evangelischen Gemeinde
Aplerbeck als neue Lehrkraft für die Schule in der Aplerbecker Mark eingestellt.Die
Gemeindevertretung genehmigte bei ihrer definitiven Anstellung ein Gehalt von 210 Mark.

Bei der dritten Tochter, Clara,geb.1873,ging das alles nicht so glatt
Ende Oktober 1896 genehmigte die Gemeindeversammlung den Beschluß der Schulcommission der
Lehramtsbewerberin Fräulein Clara Gutjahr für den Vertretungsunterricht für die Lehrerin
Paula Gutjahrfür die Monate Juli bis September 75 Mark zu bewilligen.
Eine Anstellung 1898 an der evangelischen Volksscchule Aplerbeck wurde abgelehnt und eine
Bewerberin vorgezogen, die am königlichen Lehrerinnen Seminar ausgebildet wurde.

Schließlich hat sie dann doch noch eine Stelle gefunden.
Im Amtlichen Anzeiger Arnsberg Nr.20 steht am 16.05.1903:
"Der evangelischen Schulamtsbewerberin Clara gutjahr aus Aplerbeck ist einstweilig eine
Schulstelle in der Gemeinde Hörde, Kreis Hörde, übertragen worden."

Im Jahre 1880 wurde im Deutschen reich das Lehrerinnenzölibat eingefügt. Es untersagte
Lehrerinnen zu heiraten. Auf eine Mißachtung hatte eine Kündigung zu erfolgen. Einer Beamtin
wurde nach Heirat der Beamtenstatus entzogen, gleichzeitig erlosch der Anspruch auf Ruhegehalt.
Paula und Clara haben nie geheiratet.
Helene und Meta haben sich dem Schuldienst durch Heirat entzogen

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